Silvester bei Schorsch
January 1st, 2007Karo hat tolle Bilder gemacht, die ich niemanden vorenthalten will…
Karo hat tolle Bilder gemacht, die ich niemanden vorenthalten will…
Es ist vollbracht! Gestern, 09.11.2006, gegen 15h war es soweit: nach einer turbulenten mündlichen Prüfung, die mit vier Prüflingen begann und nach dem hin und her von Herrn Harms D. letztendlich mit drei Prüflingen fortgesetzt und beendet wurde, habe ich die Glückwünsche der Prüfungskommission und meine Endnote erfahren: Notensprung vom „ausreichend“ geschafft, somit kann ich ein sauberes „befriedigend“ in beiden Examina vorweisen. Für einen Juristen eine ordentliche Ausgangslage, wenn man bedenkt, dass schon die nächste Notenstufe als „Prädikatsexamina gewertet wird (Sphären, die ich lieber anderen Leuten überlasse…). Mit der Urkunde darf ich mich nun endlich als „Volljurist (Ass. Jur.)“ oder einfach Rechtsassessor schimpfen.
Wenn wir von Prädikat reden: mit einem „gut“ kam jetzt auch meine Masterarbeit zum Thema „(Schleich-)Werbung und Trennungsgrundsatz“ zurück. Insgesamt pendelt sich daher meine Endnote im LL.M.-Studiengang Medienrecht auf ein glattes „gut“ ein – und seit dem ich das unterschriebene Zeugnis Anfang November zugeschickt bekommen habe, darf ich mich nun offiziell „Master of Laws (LL.M.)“ nennen.
Langsam wird es also eng, wenn ich mir eine Visitenkate zulegen sollte. Ich glaube, zugunsten von Aspekten der Lesbarkeit werde ich von Promotion, geschweige denn anschließender Habilitation zunächst abstand nehmen….
Da die Buschtrommeln schneller sind als der ICE Sprinter nach Berlin (ich habe mich dann nach der kurzen Prüfung mit drei Kandidaten einfach kurzfristig dazu entschieden, KariKaro auf ihr Seminarwochenende nach Berlin zu begleiten und das Wochenende zum Feiern in der Hauptstadt zu nutzen), noch mal Dank an die vielen SMS und Emails, die mich bis dato erreicht haben. Besonders drücke ich den verbleibenden Kandidaten dieser Kampagne die Daumen – Wolfgang, Du schaffst das!
Bestanden.
Zumindest den schriftlichen Teil mit einem Schnitt von 6,06 Punkten insoweit, dass ich
Im Hinblick auf das von Ihnen erzielte Ergebnis zur mündlichen Prüfungzugelassen werde, die unmittelbar im Anschluss an die Beendigung Ihrer Ausbildung ab Anfang November stattfinden wird. Eine genaue Ladung wird Ihnen noch rechtzeitig zugehen.
Man, bin ich erleichtert…
Am Ende wurde es dann doch noch einmal eng. Die Arbeit in der Wahlstation bei der UFA in Potsdam-Babelsberg, die Umstellung an das Leben in einer Großstdt, letztlich auch die (räumliche) Trennung von KariKaro und meinem sonstigen gewohnten sozialen Umfeld waren alles Faktoren, die dazu führten, dass meine Masterarbeit auf dem letzten Drücker mit heißer Nadel gestrickt werden sollte. Der entscheidende Faktor, und schließlich mein großes Eingeständnis, dass die Kondition im Jurastudium sich durchgesetzt hat, war jedoch: so haben wir das immer gemacht. Dabei ist es nicht Wehmut, sondern eher Erleichterung, die bei den aus dem tiefsten Unterbewusstsein heraufziehenden Erinnerungen an die im Jurastudium zu leistenden Hausarbeiten (und den damit verbundenen Nachtsitzungen) mitschwingen. Legendär die Episode, als mein Trauzeuge und Studienkollege PJ mit mir zusammen gemeinsam an einem Thema (großer Schein Strafrecht) saßen: am folgenden Donnerstag nahte unausweichlich der Abgabetermin, worauf wir uns in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag erst einmal ein Bier im legendären Mainzer KUZ gegönnt haben. Nachdem die Türsteher der Disse uns dann um drei Uhr Nachts vor die Tür gefegt hatten, blieben uns ja noch 7 Stunden, um bis zum Beginn der Übung die Hausarbeit fertig zu stellen.
Nichts anderes erwartete mich bei den letzten Zügen der Masterarbeit: die fürsorgende Ehefrau hatte sich ob des nahenden Abgabetermins für Sonntagabend in Worms zu einer Aufführung der Nibelungenfestspiele verabredet, und blieb die Nacht auf Montag bei ihren Eltern in Worms. Besser so, denn bis zu meinem Abgabetermin am Montag um 10h hatte ich schon in der Nacht zum Sonntag bis 1h an der Arbeit gesessen. Letztendlich wurde es mit Formatierung, Titel, Literaturverzeichnis und Gliederung in der Nacht zum Montag 2:20h, als ich endlich zwei brauchbare Kopien meiner Arbeit vor mir liegen hatte. Natürlich war ich dann so aufgedreht, dass ich bis 3:20h noch wach gelegen bin, um 5h aus meinen Träumen hochgeschreckt, und um 7h dann ohne die Chance eines nochmaligen Einlullens aufgewacht.
Weiterer Verlauf ist eigentlich nur noch Formsache: um 9h beide Kopien zum Binden zu Copy Komplett in Mainz gebracht, um 9:20h beide Arbeiten bei der Geschäftsführerin des Mainzer Medieninstituts abgegeben, um 10:40h mit KariKaro und einem kleinem Koffer (Boardcase), einer kleinen Tasche, einer Kosmetiktasche ienem Rucksack einer Handtasche, einer Notebooktasche gen Mainz Hbf, um 11h mit dem RegionalExpress nach FFM, um 12:13h ICE nach Berlin Hbf. Dass der Zug eine Panne hatte und 20min vor Kassel regungslos auf den Gleisen lag, bedarf eigentlich nur einer Randnotiz. Hiermit erledigt.
Das Leben hat mich wieder.
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier.
Wie selbstverständlich habe daher auch ich mir in der Fremde (ja, ich bin heute in Berlin angekommen, mit zwei Koffern, einer Bücherkiste und meinem elektronischen Wegbegleitern – Handy, Mediaplayer, Naotebook) erst einmal bekannte Anhaltspunkte gesucht. Wie praktisch, dass sich in meiner direkten Nähe nicht nur ein Lidl, sondern auch ein Aldi befindet….
Doch mit Schrecken wurde mir heute wieder ins Bewusstsein gerufen, dass Aldi nicht gleich Aldi ist – nein, nein, aufgepasst, es gibt da das berüchtigte Aldi Nord-Süd-Gefälle.
So war ich dann verzweifelt auf der Suche nach meinem Pfirsich-Eistee der Marke Westcliff (der doch gerade kürzlich von Ökotest ausgezeichnet wurde) und musste, als ich auch meine Lieblings-Apfelsaft-Schorle der Marke Goldfit nicht fand, eingestehen, doch sehr weit weg von zu Hause zu sein…. Aus lauter Verzweiflung (und da KariKaro mir versicherte, dass „sei das selbe, kannst’ ruhig kaufen“) habe ich mich dann tatsächlich an die Aldi-Nord-Produktvarianten herangewagt. Doch der erste subjektive Test bestätigte meine schlimmsten Befürchtungen: zumindest was die Aldi-Produktpalette angeht, dürfte sich nach meinem ersten Eindruck ein Umzug in das Verbreitungsgebiet von Aldi-Nord zwar nicht kategorisch ausschließen, aber nach „zu Hause“ schmeckt es halt nur bei Aldi-Süd.
(Jeweils außen ALdi-Süd, und innen die Nordprodukte)
.. Auch im Osten der Republik
Noch brennt es an einigen Stellen – aber das Ende ist in Sicht: Seite 57 ist erreicht, 347 Fußnoten, womit ich mein Ziel, den „Soll-Umfang“ von 60 Seiten bis zur Abreise nach Berlin, locker erreichen werde.
Die Klippen, die ich in den kommenden Tagen umschiffen muss, sind schon markiert: zwar habe ich meinen Schwerpunkt auf den die qualitativen Zulässigkeitsgrenzen für Werbung im Rundfunk gelegt; andere (quantitative) Begrenzungen dürfen zwar nicht außen vor gelassen werden, sollten aber dennoch in der für einen Überblick angemessenen Kürze behandelt werden; das Thema „Sponsoring“ wurde bisher recht stiefmütterlich von mir behandelt; und letztlich bedarf es einer (grundsätzlichen) Entscheidung, ob und wie weit Werberegelungen im Einzelnen als Ausgestaltungsgesetze den Bestimmungen des Art. 5 Abs. 1 S.2 GG oder als Eingriffsgesetzte den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 GG genügen müssen.
Danach fängt die Kür an: obwohl ich ständig kleinere Sachen umstelle, gibt es in meiner Arbeit noch einen „logischen Bruch“: während ich schon am Anfang die Begriffe in Kategorien von instrumentale und mediale Werbung eingeteilt habe, werde ich diese Einteilung erst am Ende meiner Arbeit vornehmen, an der Stelle nämlich, an der ich auf die einzelnen Werbeformen eingehe und sie in das rechtliche Gerüst der rundfunkstaatlichen Werberegelungen, welches ständig von dem „Gebot der Trennung von Werbung und Programm“ überschattet wird, einordne. Dies bedarf einer wesentlichen Umstellung, welches hoffentlich nicht in einem Chaos enden wird.
Ich lege mal lieber noch eine weitere Sicherungskopie an….
Während andere Leute in Frankreich wild irgendwelche Berge mit dem Ra hochfahren, ertrinke ich vor meiner Masterarbeit in meinem eigenen Schweiß. Der heutige Tag war dabei richtig schlimm: die Seite 50 vor den Augen, ging irgendwann gar nichts mehr.
Mittlerweile habe ich es (mit sehr viel Mühe) auf Seite 50 geschafft, und liege dabei gut in der Zeit. Ich würde ja gerne mehr schreiben, es is immer noch viel zu warm….
Nachdem mich mein Zahnarzt (und die von ihm verursachte dicke Backe) die letzten zwei Tage einigermaßen aus meinem zeitlichen Konzept geworfen hat, kann ich heute verkünden, wieder im Zeitplan zu sein.
Mittlerweile auf Seite 41 angelangt, mit 250 Fußnaoten und 56 Datensätzen in meiner Literaturdatenbank bibliographix, bin ich dazu übergegangen, in meiner Arbeit zu “springen”. Mitten in meinen Betrachtungen zu zulässigen und unzulässigen Werbeformen wurde mir klar, dass ich zwar die Begriffe der (verbotenen) Schleichwerbung und (zulässigen) Produktplatzierung begrifflich differenziert, aber noch nicht inhaltlich unterschieden habe… kein Wunder also, dass ich etwas ins Schleudern kam.
Kein Problem, einen Gang zurück, und im vorderen Teil Farbe bekannt und im hinteren (eigentlich abschließenden) Teil mit der neueren Entwicklung auf europäischen Ebene als Ausblick begonnen. Diese erweitert den bisher geltenden Begriff der Produktplatzierung als Unterfall der Schleichwerbung gewaltig; während bisher zulässige Produktplatzierung als unvermeidliche Darstellung von Waren angesehen wurde, durchbricht der Richtlinienvorschlag zur Reform der FRL ein weiteres mal den Trennungsgrundsatz, indem es auch angefallene Entgeltzahlungen für die Darstellung in den zulässigen Bereich zieht. Mit der Legalisierung der Entgeltzahlung bricht ein Hauptindiz für die Werbeabsicht und damit die Schleichwerbung weg; übrig bleibt allein das Merkmal der Irreführung des Rezipienten.
Grund genug für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen und Teile der Literatur, Sturm zu laufen gegen den Richtlinienentwurf - Grund für mich, aufgrund der fortgeschrittenen Temperaturen den Meinungsstreit auf mich wirken zu lassen.
Is ja noch Zeit:
Ja, ich bin die letzten 20 Tage ein wenig abgetaucht: Grund dafür war der wohl unangenehmste Teil meiner Arbeit. Eingeleitet hatte ich ja mit einer kurzen Begriffsammlung, um dann kurz auf die die Ermächtigungsgrundlagen für die Veranstaltung von Werbung im Rundfunk einzugehen.
Was mich die vergangenen Tage weniger gefesselt, dafür mehr aufgehalten hat, war die abstrakte Darstellung der rechtlichen Grenzen für Werbung im Rundfunk: ausgehend von der Rundfunkfreihet der Verfassung (und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht als ihre authentischer Interpret: wir erinnern uns, Schlagworte wie “dienende Freiheit”, “Gewährleistung einer positiven Ordnung” kommen in den Sinn…) habe ich ausführlich die einfachgesetzliche Umsetzung im Rundfunkstaatsvertrag (das Trennungsgebot, dessen Konkretisierung und Begrenzung durch das Schleichwerbeverbot) und kurz im UWG (welches ja zu meiner Freude neu gestaltet wurde) verortet. Viel trocken Zeug, kaum mehr als eine Seite pro Tag.
Nicht verwunderlich, dass ich nunmehr lediglich auf 32 Seiten und 197 Fußnoten komme. Heute dann habe ich einen Schlussstrich gezogen: zwar gibt es in meiner Arbeit zu den Grenzen noch Lücken (gerade in den quantitativen Grenzen, die der RStV für die Werbung vorsieht), dennoch widme ich mich den etwas leichter verdaulichen Teilen meienr Arbeit.
So stand in den späten Nachmittagsstunden des heutigen Tages die praktische Einordnung der einzelnen Werbeformen in das vorgezeichnete juristische Gerüst auf dem Programm. Begonnen habe ich mit einem Exkurs, der mich den morgigen Tag noch beschäftigen wird: die Kinovorführung von Spielfilmen. Seit der BGH-Entscheidung zu “Feuer, Eis und Dynamit” eigentlich recht abgefrühstückt, aber Dank einer Entscheidung des VG Berlin hinischtlich der Sendung von Kinospielfilmen im Rundfunk wieder ein Thema. Jedenfalls für mich.
Kurzer Nachtrag noch zum Mediengespräch: die Podiumsdiskussion zeichnete sich durch auffallend sorglose Vermischung von Begrifflichkeiten aus, die bei Volker Lilienthal (dem epd-Chefredakteur, der den “Marienhof”-Skandal recherchiert hat und die Veranstaltung als Zuhörer verfolgte) und mir im anschließenden Gespräch am Buffet Verwunderung ausgelöst hat. Wenigstens der Wein war gut: Deidesheimer Riesling vom Ungeheuer. Lecker.
Das Textbild sieht aber eng aus…
Dieser Kommentar von Karo hat mich hellhörig werden lassen. Gerade hatte ich mich mit der Seitenzahl 12 und 90 Fußnoten angefreundet, musste ich zu meinem Schrecken feststellen, dass ich nicht den “wissenschaftlich geforderten” eineinhalbfachen Zeilenabstand im Fließtext beachtet habe.
Schluck.
Da waren es dann plötzlich 16 Seiten, 90 Fußnoten, und 40 Quellen…. so schnell kann es gehen. Natürlich gibt es auch auf den Seiten Inhalt - wegen der vorgerückten Uhrzeit dazu morgen mehr.
An dieser Stelle alles Gute an meine Leidensgenossin Frau Feldt, die sich mit 63 Seiten, 250 Fußnoten und nicht mal mehr zwei Wochen bis Abgabe inzwischen auf der Zielgerade befindet.
Ich habe da noch etwas Zeit:
So langsam neigt sich unser verlängertes Pfingstwochenende dem Ende zu. Karo hatte sich am Freitag frei genommen - vor uns lagen vier Tage “Urlaub vom Alltag”, welche wir angesichts des Wetters größtenteils vor der heimischen Glotze und mit unserer Sammlung berühmter Kinoklassiker verbracht haben
Die Einkäufe für die selbstverordnete Auszeit haben wir am Freitag hinter uns gebracht. Die abendliche Pokerrunde wich einem DVD-Abend mit der Ego-Shooter-Filmadaption “Doom” mit Freunden.
Der Samstag begann mit einem “Breakfast for Champions” (das Essen, nicht der Film!) und endete mit der Feststellung, dass “Thomas Crown ist nicht zu fassen” (diesmal der Film mit Steve “Bullit” McQueen).
Was wäre ein Sonntag ohne ein Mittagessen bei Muttern und ein Abend ohne “L.A. Crash“.
Am Pfingstmontag gibt es für Fast-Frankfurter nichts schöneres als den Wäldchestag, zu dem unsen Stephan begleitet hat und damit seine Gutscheinschuld von unserer Hochzeit eingelöst hat - neben der Anfahrt spendierte uns Stephan die Steakbrötchen, Pommes rot-weiss, Bratwurst, Crepes, geröstete Mandeln und natürlich das obligatorische Kettenkarussell….
Mal sehen, mit welchem Film wir das Wochenende ausklingen lassen…. vielleicht kommt “Heat” in Frage…
Gerade habe ich mich zum 7. Mainzer Mediengespräch angemeldet, welches am 19. Juni 2006 um 18h in der Uni Mainz stattfindet. Thema der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung:
“Kohle” oder Vertrauenswürdigkeit?
Zur geplanten Liberalisierung von Product Placement im Fernsehen
Treffenderweise diskutieren nach einem einführenden Vortrag von Professor Dr. Peter M. Huber, Vorsitzender des Juristischen Fakultätentages zum einen Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik, VDZ mit Dr. Hermann Eicher, Leiter ARD-Clearingstelle gegen Schleichwerbung und zum anderen mit Dr. Tobias Schmid, Leiter Abteilung Medienpolitik, RTL zu dem Thema meiner Masterarbeit.
Ich frage mich, warum man mich nicht gebeten hat, auf dem Podium mitzudiskutieren – muss wohl am fehlenden „Dr.“ liegen…
Die Einladung im .pdf-Format findet sich hier: Mainzer Mediengespräch
Kurzer Zwischenstand: heute lief es ausgesprochen gut. Mit ein Grund war sicherlich der Zuspruch und hilfreiche Tipps von anderen Leidensgenossen, die entweder auch an ihrer Masterarbeit sitzen oder (noch viel schlimmer) an einer Diss im Steuerrecht….
Inzwischen umfasst Bibiographix 39 Einträge, die ich Dank der Hilfe von Wolfgang auch im Fußnotenbereich halbwegs ordentlich formatieren konnte. Viel mehr Seiten sind es nicht geworden, Stand heute Abend: Seite 8, dafür 61 Fußnoten.
Die Begriff-Definitionen habe ich nun hinter mich gelassen (das zog sich am Ende ziemlich, da sind auch noch ein zwei Lücken…), und bin übergegangen, die rechtlichen Grundlagen für Werbung im Rundfunk zu begutachten. Was liegt da näher, erst mal mit der “Keule der Verfassung” anzufangen. Da das Grundgesetz in seinem Art 5 GG mehr als offen formuliert ist, bedurfte die „Nummer 5“ über die Jahre immer wieder der Anpassung durch das Bundesverfassungsgericht. Also hieß es heute fröhlich Rundfunkurteile zitieren und BVerfGE wälzen, wobei sich bei mir nun die Frage stellt: zitiere ich die verwandten BVerfGE-Bände im Literaturverzeichnis?
Ich bin der Ansicht: eher nein. Bin da aber schlüssigen Argumenten offen aufgeschlossen…
Nachdem ich feststellen musste, dass die Erstellung einer Masterarbeit eine recht einsame Sache ist (man bekommt so das Gefühl, wie es sein muss, ein Einzeller zu sein), habe ich für mich beschlossen, in regelmäßigen Abständen die Wasserstände meiner Arbeit zu präsentieren.
Mein Publikationsplaner Bibliographix (ein nettes Tool zur Literaturverwaltung) verbucht inzwischen 37 Fundstellen, die ich größtenteils (bis auf ein, zwei Ausnahmen) sorgfältig mit bunten Leuchtfarben bearbeitet habe. Inzwischen bin ich auf meiner Arbeit ( Soll: 60 Seiten, Max: 80 Seiten) auf Seite 4 - nicht gerade weit, dafür 31 Fußnoten, die im Schnitt auf vier bis sechs Quellen verweisen.
Meine Arbeit beginne ich im Stile neuerer Gesetzestexte: vorneweg erstmal Begriffe klären und definieren. Eignet sich bei dem Thema auch hervorragend; denn jeder kann sich zwar etwas unter Werbung und Schleichwerbung vorstellen, aber wo liegt denn der Unterschied zu Produktplatzierung, wo bringe ich Trikot- und Bandenwerbung im Fußball unter und was sind eigentlich Themenplatzierungen? Die ersten vier Seiten geben dazu die passenden Antworten: rein Begriffsklärung ohne in die Diskussion der rechtlichen Grundlagen oder Grenzen einzusteigen. Dieses erwartet mich dann nächste Woche.
Vor zwei Wochen sind Karo und ich für einen Kurztrip nach Berlin aufgebrochen, um uns einige Wohnungen anzusehen, die für mich ein dreimonatiges Domizil für meine Wahlstation in Potsdam bieten sollte. Möbiliert sollte sie sein, Verkehrsgünstig an Potsdam gelegen, und fernab der Mietpreise, die hier im Rhein-Main-Gebiet üblich sind.
Was soll ich sagen: Wohnung Nummer 2 hatte es mir von Anfang an angetan, ein Zimmer mit großer Wohnküche (also fast schon zwei Zimmer), Waschmaschine, schön hell, gemütlich eingerichtet, mit Telefon und DSL-Anschluss. Die Wohnung liegt in Berlin-Schöneberg, keine 5 Gehminuten von dem gleichnamigen S-Bahnhof. Die momentane Mieterin, die übrigens bis vor kurzem in Mainz studiert hat (wenn das mal kein Zeichen war), wird genau für die drei Monate in den USA sein. Keine Frage also: der Mietvertrag ist unterschrieben.

Zur Feier des Tages: noch ein kleiner Snack beim Inder (5,50 € für Tandoori Chicken…. Unschlagbar im Preis und im Geschmack…) zusammen mit der Wahl-Berlinerin Chrissie, die wie ich an der Masterarbeit sitzt. Mahlzeit.
Wenn die Welt meiner Frau (Kunsthistorikerin) auf die meinige (Jura) stößt, sind es immer Grenzerfahrungen der besonderen Art. Diesmal hat sie ein Seminar zu Arbeitsrecht in Hamburg besucht, und fühlte sich durch den Dozenten und die Teilnehmer in ihren Vorurteilen bestätigt.
Um auch böse zu sein: ein Großteil der Jura-Dozenten, denen ich bisher begegnet bin, hat leider nicht den von Karo beschriebenen Unterhaltungswert, Glückwunsch dazu, Glück gehabt … was Karo bei der Beschreibung der Teilnehmer unterschlägt: dies waren ausnahmslos Studierende des weiterbildenden Studiengangs “Kulturmanagement” der Fernuni Hagen. Was natürlich nicht ausschließt, dass sie in ihrem früheren Leben Juristen waren. Zumindest waren es “Jura-Interessierte”. Allein das macht die Sache schon schlimm.